LRZT DatenLabor GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelungen zur kostenfreien Erstanalyse, zur technischen Prüfung, zu kostenpflichtigen Folgeaufträgen, Versand, Rückgabe, Datenschutz und Haftung.

Anbieter
LRZT DatenLabor GmbH
Stand
02.07.2026
Version
AGB-2026-07-STUFE-A
Kontakt
info@lrzt.de

1Anbieter

Grüner Weg 4

99094 Erfurt

E-Mail: info@lrzt.de

Telefon: 0361 226 439 65

Website: https://meinedatenretten.de/

2Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge zur kostenfreien Erstanalyse, Datenrettung, technischen Prüfung, Reparatur und damit verbundene Leistungen der LRZT DatenLabor GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

3Kostenfreie Erstanalyse und Vertragsschluss

3.1 Das Absenden des Onlineformulars dient der Übermittlung der für eine kostenfreie Erstanalyse erforderlichen Angaben und der Vorbereitung der späteren Bearbeitung. Ein Anspruch auf Durchführung der Erstanalyse entsteht allein durch das Absenden des Onlineformulars noch nicht.

3.2 Der Auftrag zur kostenfreien Erstanalyse kommt erst zustande, wenn der Datenträger bzw. das Gerät bei LRZT eingeht, dem Vorgang zugeordnet werden kann und LRZT mit der Bearbeitung bzw. technischen Prüfung beginnt oder den Auftrag ausdrücklich annimmt.

3.3 Die kostenfreie Erstanalyse ist eine unentgeltliche technische Ersteinschätzung. Sie löst keine Zahlungspflicht des Auftraggebers für die Analyse selbst aus. Etwaige Verpackungs- und Rückversandkosten bleiben hiervon unberührt, sofern sie vorab mitgeteilt oder vereinbart wurden.

3.4 Die kostenfreie Erstanalyse ist noch keine Beauftragung einer kostenpflichtigen Datenrettung, Reparatur, Ersatzteillieferung, Spezialdiagnose, Zielmedienleistung oder eines tiefgreifenden bzw. irreversiblen Eingriffs.

3.5 Kostenpflichtige Leistungen erfolgen erst nach gesonderter Information, Angebot und ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber in Textform oder auf anderem nachweisbarem Weg. Es wird im aktuellen Erstprozess kein Onlinebutton für eine unmittelbar zahlungspflichtige Beauftragung bereitgestellt.

4Technische Prüfung, Öffnung und Grenzen der Erstanalyse

4.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass LRZT den eingesendeten oder übergebenen Datenträger bzw. das Gerät nach Eingang zur kostenfreien Erstanalyse technisch prüft und, soweit hierfür erforderlich, Gehäuse, Adapter, externe Datenträgergehäuse oder Geräte öffnet.

4.2 Tiefgreifende oder irreversible Eingriffe, insbesondere Reinraumöffnungen mechanischer Festplatten, Chip-Off-Verfahren, Mainboard-Transplantationen, Arbeiten mit Spenderteilen oder vergleichbare Maßnahmen, erfolgen erst nach ausdrücklicher Freigabe, sofern sie nicht bereits ausdrücklich vom beauftragten Leistungsumfang umfasst sind.

5Zustand und Risiko vorgeschädigter Datenträger

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass defekte Datenträger, Speichermedien und Geräte bereits vorgeschädigt sein können. Trotz fachgerechter Prüfung kann sich der Zustand weiter verschlechtern, insbesondere bei mechanischen Schäden, Flüssigkeitsschäden, elektronischen Defekten, Flash-/Controllerfehlern, RAID-Rebuild-Versuchen oder bereits erfolgten Rettungsversuchen. LRZT schuldet keine Erfolgsgarantie.

6Angebot und Freigabe kostenpflichtiger Leistungen

Nach der Analyse erhält der Auftraggeber, soweit möglich und sinnvoll, eine technische Einschätzung und ein Angebot. Der Auftraggeber entscheidet, ob die angebotene kostenpflichtige Leistung beauftragt wird. Ohne gesonderte Freigabe erfolgen keine kostenpflichtigen Arbeiten.

7Datenrettung und Datenausgabe

Bei erfolgreicher Datenrettung werden die wiederhergestellten Daten auf einem geeigneten Zielmedium bereitgestellt oder nach Vereinbarung übergeben. Die Prüfung der Vollständigkeit und Nutzbarkeit der geretteten Daten obliegt dem Auftraggeber nach Übergabe.

8Reparaturen

Reparaturen erfolgen nach gesondertem Angebot und Freigabe. Bei Geräten mit Datenspeicher wird LRZT nach Möglichkeit datenschonend arbeiten. Ein vollständiger Datenerhalt kann jedoch nicht pauschal garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Einzelfall zugesagt wurde.

9Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber soll bekannte Vorschäden, frühere Rettungsversuche, Passwörter/Verschlüsselungen, besondere Prioritäten und wichtige Datenbereiche wahrheitsgemäß mitteilen. Passwörter, PINs oder Gerätecodes sollen nicht ungeschützt im Onlineformular oder im Paket mitgeteilt werden. Der Auftraggeber sichert zu, zur Beauftragung und zum Zugriff auf die betreffenden Daten berechtigt zu sein.

10Versand und Verpackung

10.1 Der Versand an LRZT erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist für eine sichere Verpackung verantwortlich.

10.2 Bei beschädigten Lithium-Akkus, aufgeblähten Akkus, starker Wärmeentwicklung, Geruchsentwicklung oder sonstigen Sicherheitsrisiken ist vor dem Versand telefonisch Rücksprache zu halten.

10.3 Für die Rücksendung nicht reparierter, nicht beauftragter oder unreparierter Geräte berechnet LRZT eine Verpackungs- und Rückversandpauschale von 20,00 EUR brutto für Standardversand innerhalb Deutschlands, sofern der Auftraggeber die Rücksendung wünscht und hierauf vorab hingewiesen wurde. Eine Abholung vor Ort ist ohne diese Pauschale möglich. Besondere Versandarten, Expressversand, Auslandssendungen, Sperrgut, zusätzliche Transportversicherung oder Fälle mit beschädigten bzw. transportkritischen Akkus werden gesondert vereinbart.

10.4 Im Widerrufsfall eines späteren kostenpflichtigen Folgeauftrags gilt die Pauschale nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Auftraggeber vorab entsprechend informiert wurde.

11Rückgabe, Rücksendung und Nichtbeauftragung

11.1 Wird nach der kostenfreien Erstanalyse keine kostenpflichtige Leistung beauftragt, kann der Datenträger bzw. das Gerät nach Abstimmung bei LRZT abgeholt oder auf Wunsch des Auftraggebers zurückgesendet werden.

11.2 Eine Vernichtung des Originaldatenträgers oder Geräts erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers. Eine kostenfreie Vernichtung kann im Einzelfall angeboten werden.

11.3 Holt der Auftraggeber ein Gerät, einen Datenträger oder ein Zielmedium trotz Bereitstellung nicht ab oder reagiert er nach Abschluss der Bearbeitung nicht auf Rückfragen, erinnert LRZT den Auftraggeber in Textform an Abholung, Rücksendeentscheidung oder weitere Freigabe. Pauschale Lagerkosten werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechnet. Eine Vernichtung, Verwertung oder Entsorgung erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB.

12Datenkopien und Aufbewahrung

Gerettete Daten oder Sicherungskopien werden nur befristet vorgehalten. Soweit nicht anders vereinbart, werden Datenkopien spätestens 30 Tage nach tatsächlicher Bereitstellung, Übergabe oder Zustellung gelöscht. Eine bloße interne technische Fertigstellung setzt diese Frist nicht in Gang.

13Datenschutz und Vertraulichkeit

LRZT behandelt Kundendaten und Inhalte von Datenträgern vertraulich. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter:

https://meinedatenretten.de/datenschutzerklaerung/

Bei Geschäftskunden kann je nach Fall ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich sein. Dies wird gesondert geprüft und, falls erforderlich, separat vereinbart.

14Auftragsverarbeitung bei Geschäftskunden

Soweit LRZT im Auftrag eines Geschäftskunden personenbezogene Daten verarbeitet und LRZT dabei als Auftragsverarbeiter tätig wird, ist vor entsprechenden Datenverarbeitungsschritten ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen oder elektronisch zu bestätigen. Die bloße Übermittlung des Onlineformulars ersetzt einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag nicht.

15Besondere Geheimhaltungspflichten

Können Daten Berufs-, Amts-, Mandats-, Patienten- oder sonstigen besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen, ist dies LRZT mitzuteilen. LRZT prüft dann vor einem inhaltlichen Datenzugriff, ob zusätzliche Verschwiegenheits- oder Freigabeanforderungen erforderlich sind. Eine externe Weitergabe erfolgt in solchen Fällen nur nach gesonderter Freigabe.

16Zahlung

16.1 Kostenpflichtige Leistungen werden erst nach Freigabe berechnet. Preise, Zielmedien, Versandkosten, Ersatzteile, Spenderteile, Spezialdiagnosen und sonstige Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.

16.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

16.3 LRZT kann die Herausgabe von Geräten, Datenträgern, Zielmedien oder wiederhergestellten Daten bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung verweigern, soweit gesetzlich zulässig.

17Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Datenrettung ist keine Leistung mit Erfolgsgarantie. Gegenstand ist die fachgerechte technische Bearbeitung entsprechend dem beauftragten Umfang.

18Haftung

LRZT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LRZT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für bereits vorliegende Defekte, unvermeidbare Zustandsverschlechterungen vorgeschädigter Datenträger, vom Auftraggeber verursachte Schäden oder Datenverluste aufgrund fehlender Sicherungskopien ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

19Verbraucherwiderruf bei späteren Folgeaufträgen

Verbrauchern kann bei späteren kostenpflichtigen Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden in diesen Fällen vor oder bei Abschluss des jeweiligen kostenpflichtigen Folgeauftrags gesondert bereitgestellt.

Das Onlineformular zur Vorbereitung der kostenfreien Erstanalyse ist keine Beauftragung einer kostenpflichtigen Leistung. Kostenpflichtige Datenrettungs-, Reparatur-, Spezialdiagnose-, Ersatzteil- oder Zielmedienleistungen erfolgen erst nach gesondertem Angebot und ausdrücklicher Freigabe.

20Verbraucherstreitbeilegung

21Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz der LRZT DatenLabor GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Seite wird aus der im Onlineformular-Plugin hinterlegten AGB-Version erzeugt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.